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Zurückweisung des Rechtsmittels des Nebenintervenienten nach Rechtsmittelverzicht der Hauptpartei

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2011/528Zak 2011, 279 Heft 14 v. 16.8.2011

ZPO §§ 19, 472

Das vom Nebenintervenienten eingebrachte Rechtsmittel ist gestützt auf § 472 ZPO als unzulässig zurückzuweisen, wenn seine Hauptpartei - auch erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist - die Erklärung abgegeben hat, auf ein Rechtsmittel zu verzichten.

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