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Prüfungsantrag des Patientenanwalts nach dem Tod der untergebrachten Person

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/297Zak 2010, 174 Heft 9 v. 26.5.2010

UbG §§ 14, 18, 33, 38

Der Patientenanwalt kann trotz des Todes des Patienten während der Unterbringung die nachträgliche Prüfung der angeordneten Beschränkungen und Behandlungen beantragen. Ein Zusammenhang zwischen der Unterbringung und dem Tod muss nicht behauptet werden.

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