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Studienbeihilfe fällt in die Unterhaltsbemessungsgrundlage

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/220Zak 2010, 131 Heft 7 v. 20.4.2010

ABGB § 140

StudFG: § 1 Abs 3

Die dem studierenden unterhaltspflichtigen Elternteil nach dem StudFG gewährte Studienbeihilfe fällt in die Unterhaltsbemessungsgrundlage. § 1 Abs 3 StudFG, nach dem die Studienförderung einen Unterhaltsanspruch weder dem Grunde noch der Höhe nach berührt, bezieht sich nur auf Unterhaltsansprüche des Beziehers, nicht auf dessen Unterhaltspflichten.

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