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Ausgleichszulage - kein unterhaltsminderndes Eigeneinkommen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2009/8Zak 2009, 17 Heft 1 v. 14.1.2009

ABGB § 94

Eine Ausgleichszulage, die der Unterhaltsberechtigte bezieht, stellt aufgrund ihres gegenüber dem Unterhaltsanspruch subsidiären Charakters kein unterhaltsminderndes Eigeneinkommen dar. Hingegen ist ein Ausgleichszulagenbezug des Unterhaltspflichtigen als Einkommen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzurechnen.

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