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Wahrnehmung der Unzuständigkeit nach Erlassung des Zahlungsbefehls

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2007/619Zak 2007, 357 Heft 18 v. 16.10.2007

JN § 43 Abs 1

ZPO §§ 244, 248

Nach Erlassung des Zahlungsbefehls im Mahnverfahren kann das Gericht seine Unzuständigkeit nicht mehr von Amts wegen wahrnehmen.

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