Bei Wohnhausanlagen kommt es mitunter zur liegenschaftsübergreifenden Nutzung von Räumlichkeiten, Flächen und Einrichtungen. Ausgehend davon geht der Beitrag der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen eine liegenschaftsübergreifende Verrechnung dafür anfallender Kosten des Betriebs und der Erhaltung nach aktueller Rechtslage und Rechtsprechung zulässig sein kann und zeigt entsprechende Lösungsansätze auf. Hierbei wird auf die unterschiedlichen Materiengesetze (WEG; MRG; WGG} eingegangen.

