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An sich abgesondert vermietbare Kellereinheit ist nicht ausnahmeschädlich – Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG bleibt erfüllt

RechtsprechungMRGwobl 2026/1wobl 2026, 20 Heft 1 v. 30.1.2026

§ 1 Abs 2 Z 5 MRG

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