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Keine nachträgliche Erhöhung von bereits gezahlten Bewirtschaftungskostenakonti

RechtsprechungWEGRA Dr. Eva-Maria Hausmannwobl 2025/98wobl 2025, 352 Heft 9 v. 7.10.2025

§ 1479 ABGB, § 18 WEG 2002, § 20 Abs 3 WEG 2002, § 24 Abs 5 WEG 2002, § 32 Abs 1 WEG 2002, § 32 Abs 9 WEG 2002, § 34 WEG 2002, § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002, § 56 Abs 12 WEG 2002

Die nachträgliche Erhöhung bereits vorgeschriebener (und bezahlter) Bewirtschaftungskostenakonti nach § 32 WEG 2002 ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich.

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