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Konventionalstrafe bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

RechtsprechungABGBwobl 2025/90wobl 2025, 321 Heft 7 und 8 v. 29.8.2025

§ 879 ABGB, § 1336 ABGB

Da die Konventionalstrafe sich auf Schäden aus der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses bezieht, sind andere Ansprüche, die damit nicht in Zusammenhang stehen, insb solche, die aus einem Verhalten des Mieters vor der Beendigung des Mietverhältnisses resultieren, von ihr nicht umfasst.

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