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Zur analogen Anwendung der Streitanmerkung gem § 43 Abs 3 WEG 2002

RechtsprechungWEGwobl 2025/66wobl 2025, 239 Heft 6 v. 4.7.2025

§ 43 Abs 1 WEG 2002, § 43 Abs 3 WEG 2002

Einer zwischen Miteigentümern abgeschlossenen Benutzungsvereinbarung fehlt für eine analoge Anwendung des § 43 Abs 3 WEG 2002 die erforderliche Ähnlichkeit zu einer schriftlichen Zusage der Begründung von WE durch einen WE-Organisator.

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