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Zur Relevanz eingebauter Kachelöfen für die Nutzflächenberechnung

RechtsprechungMRGwobl 2025/33wobl 2025, 150 Heft 4 v. 30.4.2025

§ 17 Abs 2 MRG

Eingebaute Kachelöfen in einer Wohnung sind für die Nutzflächenberechnung relevant, wenn sie allein der Nutzung des jeweiligen Bestandobjekts dienen, unabhängig davon, ob sie für eine Beheizung oder auch oder nur als Stell- und Ablagefläche verwendet werden.

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