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Benutzungsrecht von Ex-Ehegatten an einer gemeinsamen Liegenschaft

RechtsprechungABGBwobl 2025/15wobl 2025, 69 Heft 2 v. 26.2.2025

§ 523 ABGB, § 828 ABGB, § 829 ABGB, § 838a ABGB

Die Ex-Frau kann es der neuen Lebensgefährtin ihres Ex-Gatten nicht untersagen, dass sie gemeinsam mit dem Ex-Gatten in einem Haus wohnt, welches je zur Hälfte im Eigentum der ehemaligen Eheleute steht. Dies ist nicht möglich, da der Ex-Mann die Benutzung der Liegenschaft durch seine neue Lebensgefährtin erlaubt.

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