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Zur Zulässigkeit der Realteilung durch Wohnungseigentumsbegründung

Judikatur-MonitorUniv.-Ass. Mag. Tobias Toniniwobl 2025, 52 Heft 2 v. 26.2.2025

Deskriptoren: gleiche Beschaffenheit der Wohnungseigentumsobjekte; Realteilung; Teilungskosten; Wertminderung; Wohnungseigentumsbegründung.

Normen: § 843 ABGB, § 3 Abs 1 Z 3 WEG 2002

A. Zum Thema

Mit dem 3. WÄG wurde der die Realteilung durch WE-Begründung ermöglichende § 2 Abs 2 Z 2 WEG 1975 geschaffen.11 Höllwerth in Hausmann/Vonkilch, Österreichisches Wohnrecht – WEG5 (2023) § 3 WEG Rz 25. Seit dem WEG 2002 ist diese Art der Realteilung in § 3 Abs 1 Z 3 WEG 2002 vorgesehen.22Siehe zu dieser Bestimmung näher Höllwerth in Hausmann/Vonkilch5 § 3 WEG Rz 25 ff; Pittl in Painsi/Schinnagl/Spruzina/Stabentheiner/Terlitza, GeKo Wohnrecht II2 (2024) § 3 WEG Rz 35 ff; ders, Handbuch Wohnungseigentumsrecht (2021) Rz 2.4; Würth/Zingher/Kovanyi, Miet- und Wohnrecht II23 (2015) § 3 WEG Rz 6 ff; Wieger in Illedits, Wohnrecht Taschenkommentar4 (2022) § 3 WEG Rz 11 ff. Siehe auch Arthold, Realteilung durch WE-Begründung, wobl 2022, 226. Dieser Beitrag versucht einen wertungsfreien Überblick über die jüngeren oberstgerichtlichen Entscheidungen zu den einzelnen Fallgruppen der Unmöglichkeit/Untunlichkeit33Eine scharfe begriffliche Trennung zwischen Möglichkeit und Tunlichkeit ist weder möglich noch praktisch bedeutsam (Pittl in GeKo Wohnrecht II2 § 3 WEG Rz 40 aE; diesem – in der Vorauflage – folgend OGH 5 Ob 114/22h JBl 2023, 170 [Holzner]). der Realteilung durch WE-Begründung zu geben. Gezielt werden dabei die Entscheidungen des OGH verkürzt und auf die wesentlichen Erwägungen reduziert dargestellt. Hinweise auf Glossen zu den jeweiligen Entscheidungen finden sich in den Fußnoten.

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