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Auftragsrechtlicher Herausgabeanspruch eines Maklers, der mit Anbotslegung beauftragt wurde

RechtsprechungMaklerrechtwobl 2025/6wobl 2025, 33 Heft 1 v. 29.1.2025

§ 1009 ABGB, § 3 Abs 4 MaklerG, § 5 Abs 2 MaklerG

Wurde ein Makler nach Vermittlung einer Immobilie zusätzlich mit einer Anbotslegung beauftragt, führt eine auftragsrechtliche Pflichtverletzung des Maklers unmittelbar zur Anwendung des auftragsrechtlichen Herausgabeanspruchs nach § 1009 ABGB.

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