§ 364 Abs 2 ABGB
Nach der Rsp müssen neu hinzukommende Nachbarn sich mit der im Gebiet vorherrschenden Immission abfinden, was auch für gesundheitsschädliche Immissionen gilt, sofern ein durchschnittlich sorgfältiger Käufer sie hätte erkennen können. Es ist nicht dasselbe, ob Eigentum

