vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Übertragung der Verbotsberechtigung aus einem Veräußerungs- und Belastungsverbot

AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Tobias Toniniwobl 2025, 471 Heft 12 v. 19.12.2025

Ein vertraglich oder letztwillig eingeräumtes Veräußerungs- und Belastungsverbot verpflichtet gemäß § 364c Satz 1 ABGB nur den ersten Verbotsverpflichteten, nicht aber dessen Erben oder sonstigen Rechtsnachfolger.11Statt aller Leupold in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, ABGB3 (Klang) § 364c ABGB Rz 21. Die hA sieht auch die Verbotsberechtigung als höchstpersönlich und daher unübertragbar und unvererbbar an. Dieser Beitrag stellt die diesbezügliche Judikaturentwicklung und Literatur dar und geht der Frage nach, ob die Verbotsberechtigung von Todes wegen und unter Lebenden übertragbar ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte