§ 30 Abs 3 EStG 1988
Zum Veräußerungserlös iSd § 30 Abs 3 EStG 1988 gehören alle wirtschaftlichen Vorteile (wie etwa übernommene Verbindlichkeiten), die dem Veräußerer aus der Veräußerung erwachsen.
§ 30 Abs 3 EStG 1988
Zum Veräußerungserlös iSd § 30 Abs 3 EStG 1988 gehören alle wirtschaftlichen Vorteile (wie etwa übernommene Verbindlichkeiten), die dem Veräußerer aus der Veräußerung erwachsen.
