§ 43 ABGB, § 12 dBGB
Der Eigentümer einer Liegenschaft, auf der ein in Österreich unter einer bestimmten Bezeichnung bekanntes Gebäude steht, kann nicht allein aufgrund seiner Eigentümerstellung anderen Personen gestützt auf § 43 ABGB die Nutzung von Domains untersagen, welche die Bezeichnung des Gebäudes enthalten.

