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Anwendbarkeit des § 16 Abs 1 Z 8 lit c EStG 1988 bei sukzessiver Vermietung einzelner Wohnungen

RechtsprechungAbgabenrechtDr. Christian Lenneiswobl 2025/125wobl 2025, 413 Heft 10 v. 13.11.2025

§ 16 Abs 1Z 8 lit c EStG 1988

§ 16 Abs 1 Z 8 lit c EStG 1988 kommt auch dann zur Anwendung, wenn bloß in Bezug auf einen Teil eines Gebäudes die erstmalige Verwendung zur Erzielung von Einkünften erfolgt, soweit die Voraussetzung erfüllt ist, dass zum 31. März 2012 keine Steuerverfangenheit vorlag.

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