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Kein Verlustersatz für gezahlte Bestandzinse, wenn wegen vollständiger Unbrauchbarkeit der Bestandsache kein Bestandzins zu leisten war

RechtsprechungABGBwobl 2025/119wobl 2025, 400 Heft 10 v. 13.11.2025

3b ABBAG-Gesetz idF BGBl I 2021/228, § 1104 ABGB, § 2 Abs 9 COFAG-NoAG, § 3 Abs 1 COFAG-NoAG, § 3 Abs 6 COFAG-NoAG, § 3 Abs 7 COFAG-NoAG, VO über die Gewährung eines Verlustersatzes

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