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Veräußerung eines Personalwohnhauses zum Zweck der ausschließlichen Überlassung dieser Wohnungen als Dienstnehmerwohnungen ist kein Hauptgeschäft einer gemeinnützigen Bauvereinigung

RechtsprechungWGGMag. Michaela Schinnaglwobl 2024/96wobl 2024, 347 Heft 9 v. 27.9.2024

§ 1 Abs 1 MRG, § 7 WGG, § 8 WGG, § 10a WGG, § 15b WGG, § 15c WGG, § 15f WGG

§ 7 Abs 1a Z 2 WGG spricht primär natürliche Personen als Mieter einer einzelnen Wohnung bzw eines einzelnen Geschäftsraumes an. Ein Rechtserwerb durch eine juristische Person fällt nicht unter § 7 Abs 1a WGG.

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