Im Beitrag wird die Frage untersucht, ob der Verkauf neu errichteter Eigentumswohnungen durch eine gemeinnützige Bauvereinigung einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf. Nach hier vertretener Ansicht ist für die Veräußerung von bis zu drei neu errichteten Eigentumswohnungen keine Genehmigung erforderlich. Die gegenteilige, im Schrifttum überwiegend vertretene Auffassung hält einer näheren Überprüfung nicht stand.