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Errichtung und Betrieb einer Photovoltaik-Anlage im Wohnungseigentum

Aufsätzeao. Univ.-Prof. Dr. Raimund Pittl , Mag. Bastian Eggerwobl 2024, 181 Heft 5 v. 21.5.2024

Durch die Umsetzung ökologisch-effektiver Maßnahmen in WE-Anlagen sollen die negativen Auswirkungen des Klimawandels möglichst geringgehalten werden. Auch der europäische und nationale Rechtsrahmen sowie die Bauordnungen der Bundesländer (BO) zielen darauf ab, die Energieeffizienz des Gebäudesektors zu steigern. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich zunächst mit der WE-rechtlichen Einordnung von Dächern, insb von Flachdächern. Einen weiteren Untersuchungsgegenstand bildet der allgemeine gesetzgeberische Förderungswille, der in einigen BO eine verpflichtende PV-Anlageninstallation vorsieht. Zudem wird erarbeitet, inwieweit sich einem einschlägigen Rechtsrahmen eine Indizwirkung für die Verkehrsüblichkeit entnehmen lässt. Im Folgenden werden die Kriterien für den Betrieb einer gemeinschaftlichen PV-Anlage analysiert. Daran anknüpfend wird der Frage nachgegangen, ob die Eigentümergemeinschaft als juristische Person Betreiber einer PV-Anlage als gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) sein kann. Weiters soll geklärt werden, in welchem Umfang die Eigentümergemeinschaft legitimiert ist, mit dem Netzbetreiber Einspeisungsverträge abzuschließen. Den Abschluss bilden Überlegungen, wie die Aufteilung der Erträgnisse gem § 33 WEG vorgenommen werden könnte. Förderungsmaßnahmen stellen keinen Gegenstand dieses Beitrages dar.

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