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Kein Vorliegen von vorweggenommenen Werbungskosten im Hinblick auf die konkrete Vermietung

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 2024/58wobl 2024, 174 Heft 4 v. 25.4.2024

§ 16 Abs 1 Z 8 EStG 1988, § 28 EStG 1988

Aufwendungen auf zur Einkünfteerzielung bestimmte Objekte können auch dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ihnen gerade (vorübergehend)

Seite 174


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