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Kündigung wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs

RechtsprechungMRGwobl 2024/33wobl 2024, 120 Heft 3 v. 26.3.2024

§ 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG, § 30 Abs 2 Z 6 MRG, § 33 Abs 1 MRG

Ist eine Wohnung zu Wohnzwecken vermietet, geht – ohne gesonderte konkrete Vereinbarung – das Interesse des Mieters nach kühlen oder warmen Räumen dem Interesse des Vermieters an einem von diesem gewünschten oder als notwendig erachteten Lüftungs- und Beheizungsverhalten grundsätzlich vor.

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