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Wertsicherung nach dem Verbraucherpreisindex ist sachlich gerechtfertigt

RechtsprechungABGBwobl 2024/133wobl 2024, 495 Heft 12 v. 18.12.2024

§ 879 Abs 3 ABGB, § 6 Abs 1 Z 5 KSchG

Eine Wertsicherung nach dem VPI entspricht va bei längerer Vertragslaufzeit dem legitimen Bedürfnis des Vermieters, den Mietzins an die Geldentwertung anzupassen, um damit das Äquivalenzverhältnis zu wahren.

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