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Bohren dreier Löcher und Verkleidung einer Gartenmauer ist keine genehmigungsbedürftige Änderung

RechtsprechungWEGwobl 2024/120wobl 2024, 439 Heft 11 v. 27.11.2024

§ 487 ABGB, § 523 ABGB, § 828 ABGB, § 854 ABGB, § 857 ABGB, § 16 Abs 2 WEG 2002

Die Auffassung, eine zur Abtrennung von als Zubehör gewidmeten Hausgärten errichtete Gartenmauer, in der eine (Haupt-)Wasserleitung verläuft, sei ein allgemeiner Teil, was eine ausschließliche Nutzungsbefugnis ausschließt, ist nicht korrekturbedürftig.

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