vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erhaltungspflicht des Vermieters erfasst auch Heizungsleitungen und Heizkörper

RechtsprechungMRGwobl 2024/104wobl 2024, 399 Heft 10 v. 31.10.2024

§ 3 Abs 2 Z 2a MRG, § 8 Abs 1 Satz 2 MRG

Die Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 Abs 2 Z 2a MRG ist aus teleologischen Gründen weit auszulegen. Sie erfasst daher alle zur Erzeugung, Weiterleitung und Abgabe von Wärme und Warmwasser dienenden Einrichtungen einer Heizungs- oder Warmwasserversorgungsanlage. Auch die Heizungsleitungen und Heizkörper sind von der Erhaltungspflicht des Vermieters erfasst.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!