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Rechnungslegungsanspruch des Mieters über Kautionsveranlagung

RechtsprechungMRGwobl 2021/20wobl 2021, 65 Heft 2 v. 20.2.2021

§ 1012 ABGB, § 1120 ABGB, § 2 Abs 1 MRG, § 16b MRG, § 27 Abs 1 MRG, § 49 MRG, § 50 MRG

Dem Mieter steht sowohl jederzeit während des Mietverhältnisses als auch nach dessen Beendigung gegenüber dem Vermieter das Recht auf Rechnungslegung über die fruchtbringende Anlage der Kaution und über die gezogenen Zinsen zu.

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