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Mietzinsminderung wegen Unterbrechung von Strom- und Wasserversorgung und Ausfall eines Lifts

RechtsprechungABGBwobl 2018/94wobl 2018, 300 Heft 9 v. 1.9.2018

§ 1096 Abs 1 ABGB

Eine Mietzinsminderung ist zulässig, wenn der Storm mehrmals unangekündigt ausfällt, wodurch Computer abstürzen und Daten verloren gehen, weil sie nicht mehr gesichert werden können, und der Mieter wegen mehrtägiger Unterbrechung der Wasserversorgung gezwungen ist, Wasser aus dem im Erdgeschoss gelegenen Café in seine Wohnung zu tragen.

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