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Eigentümergemeinschaft (§ 18 WEG 2002) ist nicht Schuldner der Grundsteuer

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 2006/108wobl 2006, 236 Heft 7 und 8 v. 5.7.2006

§ 1 Abs 1 Z 1 GrStG (§ 9 Abs 2 GrStG; § 18 WEG 2002; § 201 kt LAO; vgl § 257 Abs 2 BAO):

Seite 236


Die Eigentümergemeinschaft ist nicht Schuldner der Grundsteuer, Schuldner der Grundsteuer sind die Miteigentümer der Liegenschaft. Der nicht in Anspruch genommene Liegenschaftseigentümer kann Berufung, Vorstellung und Höchstgerichtsbeschwerde erheben, wenn er der Berufung des in Anspruch genommenen Miteigentümers beitritt.

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