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Nach § 32 Abs 1 WEG 2002 geltender Aufteilungsschlüssel der Liegenschaftsaufwendungen für WE-Bewerber, deren schriftliche Zusage im Grundbuch angemerkt ist

RechtsprechungWEGwobl 2006/2wobl 2006, 34 Heft 1 v. 3.2.2006

§ 2 Abs 2, § 32 Abs 1, § 37 Abs 5, § 40 Abs 2 WEG 2002:

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