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Wassereintritt in das Bestandobjekt - Feststellungsklage; Unterbrechung der Verjährung

RechtsprechungABGBwobl 2006/152wobl 2006, 372 Heft 12 v. 5.12.2006

§§ 1096, 1489 ABGB; § 228 ZPO:

Der Bestandgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Mieter nicht durch das Eindringen von Wasser in sein Bestandobjekt an seinem Vermögen geschädigt wird.

Zur Verjährung und Zulässigkeit der Feststellungsklage.

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