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Bindungswirkung einer Grundsatzentscheidung

RechtsprechungMRGwobl 2005/124wobl 2005, 345 Heft 11 v. 15.11.2005

§§ 18, 18a, 19 MRG:

Eine Grundsatzentscheidung und eine Entscheidung über die vorläufige Erhöhung des Hauptmietzinses nach § 18a MRG entfaltet zwischen Vermieter und Mieter nur hinsichtlich der Art und des Umfanges der genannten Arbeiten, sowie hinsichtlich der Dauer der Mietzinserhöhung, nicht aber hinsichtlich anderer Umstände Bindungswirkung.

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