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Überlegungen zu den unterschiedlichen Bestandvertragsbegriffen im Abgabenrecht

AufsätzeHon.-Prof. RA Dr. Wolf-Dieter Arnoldwobl 1999, 354 Heft 12 v. 20.12.1999

§ 1090 ABGB definiert den Bestandvertrag als Vertrag, „wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält“.

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