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Echte Mietzinsvorauszahlung oder Darlehen?

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 1998/59wobl 1998, 89 Heft 3 v. 20.3.1998

§ 19 EStG 1988 (§ 983 ABGB):

Zur Abgrenzung zwischen echter Mietzinsvorauszahlung und Darlehen - letzteres setzt eine vom Fortbestand des Mietverhältnisses losgelöste Rückzahlungsverpflichtung mit vereinbarter Laufzeit, Rückzahlungsmodalität und Vereinbarung hinsichtlich der Verzinsung voraus.

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