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Harte Patronatserklärung des Gesellschaftergeschäftsführers; Direktleistungsanspruch in der Insolvenz der GmbH

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2026/13wbl 2026, 51 Heft 1 v. 25.2.2026

§ 1346 ABGB, § 18 Abs 1 IO

Bei einer „harten“ Patronatserklärung steht dem Kreditgeber bei Insolvenz des Kreditnehmers ein auf Schadenersatz gerichteter Direktleistungsanspruch gegen den Patron zu.

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