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Baustellenkoordinator – Kein Haftungsprivileg

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2026/9wbl 2026, 44 Heft 1 v. 25.2.2026

§ 213a Abs 1 ASVG, § 333 Abs 4 ASVG, § 3 Abs 1 BauKG

Die im BauKG statuierten umfangreichen Pflichten eines Baustellenkoordinators zum Schutz von Arbeitnehmern sind nicht an den jeweiligen Arbeitgeber adressiert und deshalb keine Arbeitnehmerschutzvorschriften iSd § 213 a ASVG.

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