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Verschmelzende Umwandlung; Schadenersatz wegen „Verlust“ der Geschäftsanteile; Verjährung; einheitlicher Schaden

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2024/148wbl 2024, 542 Heft 9 v. 27.9.2024

§ 1489 ABGB, § 2 UmwG, § 230 AktG

Der drohenden Verjährung des Ersatzanspruchs für Folgeschäden ist mit einer Feststellungsklage innerhalb der Verjährungsfrist zu begegnen.

Die Anwendung der 30-jährigen Verjährungsfrist des § 1489 Satz 2 ABGB bedarf der Behauptung und des Beweises einer oder mehrerer gerichtlich strafbarer Handlungen. Die Tatbestandsvoraussetzungen sind im strafrechtlichen Sinn zu verstehen, daher muss auch die subjektive Tatseite verwirklicht sein.

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