§ 28 IO, § 32 IO
Ein „faktischer Geschäftsführer“ leitet das Unternehmen oder nimmt zumindest maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung ohne wirksam zum Geschäftsführer bestellt worden zu sein. Es kommt nicht entscheidend darauf an, ob es sich um einen Angestellten, Gesellschafter, Angehörigen oder Außenstehenden handelt.