§ 2 AnfO, § 44 IO
Das Wissen des Schuldners als Treugeber über seine eigene Benachteiligungsabsicht ist der zum Zwecke der Treuhand eigens gegründete GmbH bzw deren Geschäftsführern zuzurechnen.
OGH, 22.02.2024, 17 Ob 24/23p
§ 2 AnfO, § 44 IO
Das Wissen des Schuldners als Treugeber über seine eigene Benachteiligungsabsicht ist der zum Zwecke der Treuhand eigens gegründete GmbH bzw deren Geschäftsführern zuzurechnen.
OGH, 22.02.2024, 17 Ob 24/23p