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Austritt wegen Gesundheitsgefährdung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2024/144wbl 2024, 539 Heft 9 v. 27.9.2024

§ 1162 ABGB, § 26 Z 1 AngG

Ein Austrittsgrund wegen Gefährdung der Gesundheit durch Fortsetzung der Dienstleistung liegt erst vor, wenn zu erwarten ist, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung über 26 Wochen (§ 139 Abs 1 ASVG) andauern und den Arbeitnehmer an der Leistung der vereinbarten Tätigkeit hindern wird.

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