§ 1 Abs 1 BUAG, § 2 Abs 1 BUAG, § 33 d BUAG
Bauarbeiter, die von einem Arbeitskräfteüberlasser nach Österreich entsandt werden, unterliegen dem BUAG. Dabei kommt es nur darauf an, ob sie in Österreich überwiegend zu Tätigkeiten herangezogen werden, die dem BUAG unterliegen.