vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückersatz von Ausbildungskosten – Schriftformgebot

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2024/124wbl 2024, 477 Heft 8 v. 20.8.2024

§ 886 ABGB, § 2 d Abs 2 AVRAG

Sieht das Gesetz eine bestimmte Form einer Vereinbarung vor, muss diese jedenfalls die wesentlichen Vertragspunkte umfassen. Bei einer Rückzahlungsvereinbarung von Ausbildungskosten sind dies die konkrete Ausbildung und die Gesamtkosten der Rückzahlung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!