Der BGH hat sich kürzlich zur analogen Anwendbarkeit von § 136 dAktG (= § 125 AktG) geäußert. Im folgenden Text wird mit Schwerpunkt auf dem Vorhandensein einer Lücke geprüft, was das Urteil für Österreich bedeuten könnte.
Der BGH hat sich kürzlich zur analogen Anwendbarkeit von § 136 dAktG (= § 125 AktG) geäußert. Im folgenden Text wird mit Schwerpunkt auf dem Vorhandensein einer Lücke geprüft, was das Urteil für Österreich bedeuten könnte.