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Übertragung der Treugeberstellung an GmbH-Anteilen; Formpflicht; Rechtsfolgen

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2024/95wbl 2024, 361 Heft 6 v. 28.6.2024

§ 76 GmbHG, § 943 ABGB, § 1041 ABGB

Bei treuhändig gehaltenen GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt die Übertragung der Treugeberstellung der Formpflicht des § 76 Abs 2 GmbHG.

Ist die Abtretung einer Forderung unwirksam, hat der tatsächliche Gläubiger jedenfalls dann gegen den Scheinzessionar einen Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB, wenn der Schuldner schuldbefreiend an den Scheinzessionar gezahlt hat.

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