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Enthebung Notgeschäftsführer; Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes; Wirkung der Erklärung gegenüber dem Gericht

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2024/80wbl 2024, 306 Heft 5 v. 28.5.2024

§ 15a GmbHG

Der gerichtlich bestellte Notgeschäftsführer verliert seine Funktion vor Beendigung der Vertretungsnotlage erst durch gerichtlichen Enthebungsbeschluss. Eine Willensänderung des Notgeschäftsführers allein, ohne dass es dafür einen triftigen Grund gäbe, reicht dazu nicht.

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