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Die Entlohnung des Arbeitsgesellschafters in der OG

AufsätzeUniv.-Ass. Vanessa Koflerwbl 2024, 248 Heft 5 v. 28.5.2024

Die Gewinn- und Verlustzuweisung der Gesellschafter erfolgt nach der Grundregel im Verhältnis der Kapitalanteile (§ 121 Abs 1 UGB). Für den Arbeitsgesellschafter bedarf es einer Sonderregelung, weil ihm nach dem dispositiven Recht kein Kapitalanteil zukommt. § 121 Abs 3 UGB sieht vor, dass dem Arbeitsgesellschafter ein „den Umständen nach angemessener Betrag des Jahresgewinns“ zuzuweisen ist. Die Festlegung dieses Betrages bereitet in der Praxis aufgrund der Unbestimmtheit dieser Regelung sowie fehlender höchstgerichtlicher Rechtsprechung oft Schwierigkeiten. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Kriterien zur Beurteilung der Angemessenheit des Betrages. Außerdem wird untersucht, ob die Bestimmungen zur Gewinn- und Verlustverteilung gelungen sind oder ob alternative Regelungsmodelle geeigneter erscheinen.

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