Politische Einigungen im Umwelt- und Verbraucherschutzrecht, der Digital Markets Act (DMA) sowie der Digital Services Act (DSA) sind vollständig anwendbar und die österreichische Durchführung des DSA ist beschlossen. Außerdem: Der Europäische Gerichtshof behandelte die Schlechterstellung befristet beschäftigter Arbeitnehmer, wenn deren Kündigung nicht schriftlich begründet werden muss, und ihren (grundrechtlich garantierten) Rechtsschutz. Ein weiteres rezentes Urteil widmet sich den Grenzen des Anspruchs auf immateriellen Schadenersatz bei Verstößen gegen die DSGVO.