§ 25 Abs 4 GmbHG
Die Zustimmung oder Genehmigung zu einem Insichgeschäft kann nicht wieder vom Vertreter erteilt werden.
Geht es um die Ausübung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers einer GmbH und ist nur ein einziger Geschäftsführer bestellt, dann muss entweder ein allfälliger Aufsichtsrat zustimmen oder die Gesellschafter selbst müssen vorher oder nachträglich die Genehmigung erteilen, wozu allerdings die Einhaltung der für das Zustandekommen von Gesellschaftsbeschlüssen bestehenden Formvorschriften nicht erforderlich ist.